Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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24.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
08.01.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
02.12.2024
Sonstiges
25.10.2024
Sonstiges
25.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
17.04.2021
Löschungen von Amts wegen
16.07.2020
Entscheidungen im Verfahren
20.03.2020
Eröffnungen
19.09.2019
Sicherungsmaßnahmen
02.10.2014
Entscheidungen im Verfahren
08.07.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
28.04.2014
Sicherungsmaßnahmen
15.03.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
31.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
29.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
09.03.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
04.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
28.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006